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Anwaltlich geprüft

Betrifft die neue EU-Verordnung deine Kurzzeit­vermietung?

Kostenloser Vermieter-Leitfaden✅ Alles, was du jetzt wissen musst✅ verständlich erklärt

Warum du dich jetzt informieren musst

Die EU-Verordnung 2024/1028 zielt auf mehr Transparenz und Kontrolle auf dem Kurzzeitvermietungsmarkt ab. Wer möblierte Unterkünfte unter 12 Monaten vermietet, könnte von neuen behördlichen Pflichten betroffen sein.

 

Viele Vermieter Fragen sich aktuell:

  • Bin ich überhaupt betroffen?

  • Entstehen für mich neue Pflichten

  • Und was bedeutet das konkret für meine Vermietung?

Dieser Leitfaden gibt dir sofort Klarheit:

  • Für wen die EU-Verordnung relevant ist

  • Überblick zu Registrierung, Kennzeichnung und Datenaustausch

  • Direktbuchung vs. Inseratsportal: Warum Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de im Vorteil sind.

  • Schritt-für-Schritt Anleitung: Was du jetzt prüfen und wann du handeln musst. 


Die strategische Alternative

Nicht nur Touristen: Berufliche Kurzzeitgäste als interessante Ergänzung

Viele Vermieter verbinden Kurzzeitvermietung zunächst mit Urlaubsgästen.

Doch neben Touristen gibt es eine weitere interessante Zielgruppe: Beruflich Reisende, wie z.B. Monteure, Handwerker, Projektteams oder Geschäftsreisende.

Diese Gäste suchen häufig Unterkünfte für mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate und können eine attraktive Ergänzung zur klassischen touristischen Vermietung darstellen.

Monteurvermietung

Monteurvermietung kann eine smarte Ergänzung sein, wenn du:

  • weniger von saisonalen Tourismusspitzen abhängig sein willst

  • längere und planbarere Aufenthalte bevorzugst

  • eine zusätzliche, stabile Vermarktungslogik für deine Unterkunft suchst


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Prüfe in wenigen Minuten, was die EU-Verordnung 2024/1028 für deine Vermietung bedeutet.



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Wir bieten dir eine Plattform, die deine Sichtbarkeit erhöht und dich direkt mit einer großen Zielgruppe beruflich Reisender verbindet.
Steigere deine Auslastung und profitiere von zuverlässigen Gästen, die häufig wiederkehren und länger bleiben.

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Vorteile für Vermieter:

  • Zugang zu einer großen Zielgruppe beruflich Reisender

  • Bessere Auslastung deiner Unterkunft – auch in der Nebensaison!

  • Keine Vermittlungsprovisionen

  • Feste Ansprechpartner und kompetente Beratung per Telefon oder WhatsApp Chat

  • Einfache Verwaltung und direkter Kontakt zu Mietern


Sicher vermieten mit mein-Monteurzimmer.de

Gut zu wissen: Die EU-Verordnung 2024/1028 richtet sich in erster Linie an Plattformen mit Direktbuchungsfunktion.
 
mein-Monteurzimmer.de ist ein reines Inseratsportal ohne Direktbuchung.
 

Was das konkret für Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de bedeutet:

  • Durch die EU-Verordnung 2024/1028 entstehen für dich als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de keine neuen Pflichten.

  • Deine Vermietungsdaten bleiben bei dir und werden nicht an Behörden übermittelt.

  • Außerdem ist aufgrund der EU-Verordnung keine Angabe einer Registrierungsnummer im Inserat erforderlich. 


FAQ – Häufige Fragen rund ums Thema

Was ist die EU-Verordnung 2024/1028?

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Die EU-Verordnung 2024/1028 regelt europaweit die kurzfristige Vermietung möblierter Unterkünfte unter 12 Monaten. Ziel ist ein einheitlicher Rahmen für Registrierung, Datentransparenz und bessere Kontrolle der Vermietungsaktivitäten.

Ab wann gilt die neue EU-Verordnung 2024/1028?

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Die Verordnung trat im Mai 2024 in Kraft und wird ab 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland verbindlich angewendet.

Für wen gilt die EU-Verordnung 2024/1028?

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Sie gilt für alle, die Unterkünfte kurzfristig (unter 12 Monaten) vermieten – egal ob privat oder gewerblich, egal ob touristisch oder beruflich (z. B. Monteure, Geschäftsreisende, Studierende).

Was genau regelt die EU-Verordnung?

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Die EU-Verordnung 2024/1028 regelt, wie kurzfristige Vermietungen (unter 12 Monaten) in der EU erfasst und überwacht werden sollen. Sie legt dafür ein einheitliches System fest, das aus drei Bausteinen besteht:

  • Registrierungsverfahren: Wenn eine Stadt oder ein Bundesland ein Registrierungsverfahren einführt, müssen Vermieter ihre Unterkunft über ein behördliches Online-Portal anmelden und bekommen eine Registrierungsnummer. Die Verordnung verpflichtet Städte aber nicht dazu, ein solches Verfahren einzuführen.
  • Kennzeichnung auf Plattformen: Nur Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung (z. B. Airbnb, Booking.com) müssen die Registrierungsnummer in den Inseraten anzeigen. Plattformen ohne Buchungsfunktion, wie mein-Monteurzimmer.de, sind nicht betroffen.
  • Datenaustausch mit Behörden: Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung müssen monatlich standardisierte Daten an die Bundesnetzagentur übermitteln – z. B. Gästezahl, Aufenthaltsdauer, Adresse der Unterkunft, Registrierungsnummer und URL des Inserats.

Die Verordnung gilt für alle kurzfristigen Vermietungen – privat und gewerblich, touristisch oder beruflich – und betrifft damit auch Monteurzimmer.

Was müssen Vermieter durch die neue EU-Verordnung beachten?

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Vermieter, die Unterkünfte kurzfristig (unter 12 Monaten) vermieten, müssen nur dann etwas tun, wenn ihre Stadt ein Registrierungsverfahren im Rahmen der EU-Verordnung eingeführt hat. Die EU-Verordnung verpflichtet Vermieter also nicht automatisch zur Registrierung.

Wenn ein solches Verfahren gilt, müssen Vermieter:

  • Ihre Unterkunft online registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer
  • Diese Registrierungsnummer müssen sie auf Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung anzeigen (z. B. Airbnb, Booking.com)
  • Auf Plattformen ohne Möglichkeit zur Direktbuchung, wie mein-Monteurzimmer.de, muss diese Registrierungsnummer nicht angegeben werden

Alle weiteren Schritte, wie die Datenübermittlung an die Bundesnetzagentur, übernimmt die jeweilige Buchungsplattform automatisch.

Wichtig: Lokale Regeln wie Zweckentfremdung oder Wohnraumschutznummern gelten unabhängig von der EU-Verordnung weiter.

EU-Verordnung 2024/1028 – Was muss ich als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de beachten?

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Als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de musst du durch die EU-Verordnung nichts Zusätzliches beachten, weil die Verordnung nur Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung betrifft.

mein-Monteurzimmer.de ist ein reines Inseratsportal ohne direkte Buchungsfunktion. Deshalb gilt:

  • Du musst keine Registrierungsnummer aufgrund der EU-Verordnung angeben
  • Es werden keine Vermietungsdaten an Behörden übermittelt
  • Für dich ändert sich durch die EU-Verordnung nichts am Inserat oder Ablauf

Wichtig: Lokale Regeln wie Zweckentfremdung oder Wohnraumschutznummern gelten unabhängig von der EU-Verordnung weiter.

* Hinweis: Der Satz „Deutschlands größtes Angebot speziell für Monteurunterkünfte“ bezieht sich auf die Gesamtanzahl von kostenpflichtigen und kostenfreien Unterkunftseinträgen in unserem Angebot mein-Monteurzimmer.de.