Wenn du Monteurzimmer vermietest, stößt du früher oder später auf Begriffe wie Bettensteuer, Kurtaxe, Tourismusabgabe, Beherbergungssteuer oder City Tax. Viele Vermieter verbinden diese Abgaben zunächst nur mit Urlaubsorten oder klassischen Feriengästen. Doch wichtig für dich:
Auch bei der Vermietung von Monteurzimmern können diese Abgaben relevant werden.
Grundsätzlich geht es dabei um kommunale Abgaben auf entgeltliche Übernachtungen. Manche Städte und Gemeinden erheben sie von Gästen, die nicht dauerhaft wohnen, sondern sich nur vorübergehend gegen Entgelt in einer Unterkunft aufhalten. Das kann Urlauber betreffen – aber unter Umständen auch Monteure oder Geschäftsreisende.
Welche Rolle du als Vermieter dabei einnimmst, hängt von der jeweiligen Abgabe ab: Bei der Kurtaxe bist du Einzugs- und Abführungspflichtiger – du kassierst die Abgabe beim Gast und leitest sie weiter. Bei der Bettensteuer (auch Tourismusabgabe, City Tax, Übernachtungssteuer, Beherbergungssteuer oder Kulturförderabgabe genannt) bist du als Vermieter nach der jeweiligen kommunalen Satzung selbst der Steuerschuldner.
Ob du als Vermieter eine solche Abgabe erheben, weiterleiten oder nachweisen musst, hängt von:
Die Vielzahl an Bezeichnungen sorgt regelmäßig für Verwirrung. Der Grund dafür liegt im deutschen Kommunalrecht:
Jede Stadt und jede Gemeinde kann eigenständig entscheiden,
So haben sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Begriffe etabliert:
Kommunen begründen Übernachtungsabgaben in der Regel mit folgenden Zielen:
Ob diese Mittel zweckgebunden eingesetzt werden oder in den allgemeinen Haushalt fließen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Der Zweck spielt für deine Pflicht zur Erhebung keine Rolle. Maßgeblich ist allein, ob eine gültige Satzung besteht.
Entscheidend ist nicht, wie lange jemand bleibt, sondern der Zweck der Übernachtung. Nur wer nicht dauerhaft dort wohnt, sondern vorübergehend zu Gast ist, kann abgabepflichtig sein.
Grundsätzlich kann eine Abgabe anfallen, wenn jemand gegen Entgelt übernachtet, ohne dort zu wohnen.
Die Grundlage bildet immer die kommunale Satzung – sie legt fest, wer zahlen muss und wieviel und welche Nachweise nötig sind.
In vielen Städten gilt:
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2022, Az. 1 BvR 2868/15 u. a.) bestätigt, dass Kommunen Bettensteuern auch auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürfen. Seitdem haben mehrere Städte die Befreiung für Geschäftsreisende gestrichen – darunter z. B. Köln und Bremen.
Beruflich bedingte Aufenthalte werden in vielen Kommunen nur dann von der Bettensteuer, Kurtaxe oder Tourismusabgabe befreit, wenn der Aufenthaltszweck nachgewiesen wird. Als Vermieter bist du verpflichtet, diesen Zweck zu dokumentieren.
Typische anerkannte Nachweise sind zum Beispiel:
Welche Nachweise akzeptiert werden, legt ausschließlich die kommunale Satzung fest.
Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du Folgendes beachten:
Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung:
Wenn deine Kommune Befreiungen vorsieht:
Fehlende Nachweise gehen im Zweifel zu deinen Lasten als Vermieter.
Je nach Kommune musst du:
Tipp: Lege dir feste interne Abläufe oder Erinnerungen an – das verhindert Fristversäumnisse.
Bei der Preisausweisung musst du zwischen Kurtaxe und Bettensteuer/Tourismusabgabe unterscheiden:
Die Kurtaxe ist gesondert auszuweisen und nicht in den Endpreis einzubeziehen. Der Grund: Abgabepflichtig gegenüber der Kommune ist der Gast, nicht du als Vermieter. Du ziehst die Kurtaxe lediglich ein und leitest sie weiter.
Bei der Bettensteuer (bzw. Tourismusabgabe, City Tax etc.) ist es anders: Hier bist du als Vermieter nach der jeweiligen kommunalen Satzung selbst der Steuerschuldner. Wenn du die Belastung an deine Gäste weitergibst, wird sie Bestandteil des Übernachtungspreises. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt in diesem Fall vor, dass der Endpreis die Abgabe bereits enthalten muss (vgl. OLG Köln, Az. 6 U 172/13).
Das bedeutet konkret:
Wer die Abgabe nicht ordnungsgemäß erhebt oder abführt, riskiert:
In der Praxis führen vor allem Großstädte und touristische Regionen regelmäßig Kontrollen durch. Daher lohnt es sich, Abgaben und Nachweise gewissenhaft zu führen.