Vermieter-Ratgeber

Verkehrssicherungerungspflicht für Vermieter

Geschrieben von Christopher Nitzschke | 27.02.2026 10:52:08

Diese Pflichten musst du als Vermieter 2026 erfüllen

Wenn du Monteurzimmer vermietest, überlässt du anderen Menschen Räume, Wege und Einrichtungen zur Nutzung. Damit übernimmst du automatisch die Verkehrssicherungspflicht.

Das bedeutet nicht „alles absichern, was denkbar ist“, sondern: typische Gefahren erkennen, vermeiden oder absichern.

Damit du genau weißt, was das in der Praxis heißt, findest du hier konkrete Pflichten, die dich als Vermieter treffen.

Pflicht des Vermieters: Monteurzimmer in sicherem Zustand bereitstellen

Die Monteurunterkunft muss sich bei Übergabe in einem sicheren, nutzbaren Zustand befinden.

Dazu gehört insbesondere:

  • Stabile Böden, Treppen und Geländer
  • Keine losen Teppiche oder Kabel
  • Funktionierende Beleuchtung in allen genutzten Bereichen
  • Sichere Fenster und Türen
  • Keine offensichtlichen Mängel, die zu Verletzungen führen können

Kontrollpflicht des Vermieters:

Wie oft müssen Monteurzimmer geprüft werden?

Deine Verantwortung endet nicht mit der Schlüsselübergabe. Du bist verpflichtet, die Unterkunft regelmäßig zu kontrollieren.

Betroffen sind u. a.:

  • Gästezimmer
  • Küchen und Gemeinschaftsküchen
  • Badezimmer und WCs
  • Flure und Treppenhäuser

Typische Kontrollpunkte:

  • Lockere Handläufe
  • Defekte Leuchten
  • Rutschige Böden
  • Beschädigte Möbel
  • Feuchtigkeit oder Wasserschäden

Verkehrssicherungspflicht für Außenbereiche bei Monteurzimmern

Alle Außenflächen, die deine Gäste nutzen dürfen, unterliegen ebenfalls der Verkehrssicherungspflicht.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Hauseingänge
  • Zugangswege
  • Parkplätze
  • Höfe oder Gemeinschaftsflächen

Deine Pflichten:

  • Ausreichende Beleuchtung
  • Sichere, trittsichere Wege
  • Beseitigung von Stolperstellen
  • Im Winter: Räumen und Streuen

Sicherung technischer Anlagen in Monteurzimmern (Elektro, Heizung, Küche)

Du musst dafür sorgen, dass alle technischen Einrichtungen sicher und funktionsfähig sind.

Dazu zählen insbesondere:

  • Elektroinstallationen
  • Steckdosen und Mehrfachsteckdosen
  • Heizungsanlagen
  • Warmwassergeräte
  • Kochstellen und Küchengeräte

Defekte oder beschädigte Technik darf nicht weiter genutzt werden, solange sie nicht repariert ist.

Rauchwarnmelder in Monteurzimmern:

Pflicht, Wartung und Verantwortung des Vermieters

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht – auch in Monteurunterkünften.

Deine Verantwortung:

  • Rauchwarnmelder müssen vorhanden sein
  • Sie müssen funktionsfähig sein
  • Sie müssen regelmäßig überprüft werden

In den meisten Bundesländern liegt die Wartungspflicht beim Vermieter (Landesrecht beachten). 

Bekannte Gefahren beseitigen:

Handlungspflichten des Vermieters bei Mängeln

Sobald dir ein Mangel bekannt wird, musst du handeln.

Das heißt:

  • Gefahrenquelle beseitigen oder
  • Vorübergehend absichern (z. B. sperren, kennzeichnen)

Was nicht zulässig ist:

  • Mängel „beobachten“
  • Reparaturen aufschieben, obwohl Gefahr besteht
  • Darauf hoffen, dass „schon nichts passiert“

Reinigungspflicht bei Monteurzimmern – Hygiene sicherstellen

Auch mangelnde Sauberkeit kann zur Haftungsfrage werden – z. B. bei:

  • Rutschigen Böden
  • Verschmutzten Sanitärbereichen
  • Fett oder Wasser in Küchen

Du bist verpflichtet, die Unterkunft so zu reinigen (oder reinigen zu lassen), dass keine vermeidbaren Unfall- oder Gesundheitsrisiken entstehen.

Sicherheitsverantwortung des Vermieters

Hinweise wie

  • „Benutzung auf eigene Gefahr“,
  • „Eltern haften für ihre Kinder“
  • oder pauschale Haftungsausschlüsse im Vertrag

ändern nichts an deiner rechtlichen Verantwortung als Vermieter.

Solche Hinweise können Gäste zwar auf ein bestimmtes Verhalten aufmerksam machen, sie befreien dich aber nicht von deiner Verkehrssicherungspflicht.

Das bedeutet:

Für die grundlegende Sicherheit der Unterkunft bist immer du als Vermieter verantwortlich.

Du musst dafür sorgen, dass typische Gefahren vermieden oder abgesichert sind – unabhängig davon, was im Vertrag steht oder welche Schilder angebracht sind.

Geeignete Versicherung abschließen

Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht reduziert Risiken, schließt sie aber nicht vollständig aus. Deshalb gehört das Thema Versicherung grundsätzlich zur Vermietung von Monteurzimmern.

Wichtig dabei:

Es gibt keine pauschale „richtige“ Versicherung, die für jeden Vermieter gleichermaßen passt. Art und Umfang des Versicherungsschutzes hängen unter anderem ab von:

  • Der konkreten Unterkunft
  • Der Art der Vermietung
  • Dem Umfang deiner Tätigkeit
  • Und deiner bestehenden Absicherung

Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht sinnvoll. Stattdessen solltest du dich individuell beraten lassen, zum Beispiel durch einen Versicherungsfachmann, der deine Situation prüft.

Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragen?

Viele Vermieter von Monteurzimmern arbeiten mit Hausmeistern, Reinigungsfirmen oder externen Dienstleistern zusammen. Naheliegend ist daher die Frage, ob sich die Verkehrssicherungspflicht auf diese Dritten übertragen lässt.

Grundsatz nach deutschem Recht

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Vermieter. Sie ergibt sich daraus, dass du anderen Personen Räume, Wege und Einrichtungen zur Nutzung überlässt.

Eine vollständige Entlastung von der Verkehrssicherungspflicht ist rechtlich nicht möglich.

Die rechtliche Grundlage bildet § 823 Abs. 1 BGB, aus dem die Verkehrssicherungspflicht durch die Rechtsprechung abgeleitet wird.

Was ist in der Praxis möglich?

Du darfst einzelne Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an Dritte delegieren. Dazu gehören insbesondere praktische Ausführungs- und Kontrolltätigkeiten, zum Beispiel:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen von Gemeinschaftsflächen
  • Winterdienst (Räumen und Streuen)
  • Austausch defekter Leuchtmittel
  • Meldung offensichtlicher Mängel

Solche Aufgaben werden häufig per Vertrag an Hausmeister, Hausverwaltungen oder externe Dienstleister übertragen.

Welche Verantwortung bleibt beim Vermieter?

Auch wenn Aufgaben delegiert werden, bleibt der Vermieter rechtlich verantwortlich für:

  • Die Auswahl einer geeigneten Person oder Firma,
  • Die klare Organisation und Festlegung der Aufgaben,
  • Die Überwachung, ob diese Aufgaben tatsächlich ausgeführt werden.

Fehler von beauftragten Dritten können dem Vermieter zugerechnet werden (vgl. § 278 BGB).

Haftung des Vermieters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt und kommt es dadurch zu einem Schaden, kann der Vermieter zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Die Haftung stützt sich insbesondere auf folgende Vorschrift:

§ 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatzpflicht

Diese Vorschrift ist die zentrale Grundlage der Verkehrssicherungspflicht:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Bedeutung für Vermieter:

  • Haftung bei fahrlässigem Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen
  • Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld (i. V. m. § 253 Abs. 2 BGB)

Wann kommt eine Haftung in Betracht?

Eine Haftung des Vermieters ist möglich, wenn:

  1. eine Verkehrssicherungspflicht bestand,
  2. diese Pflicht verletzt wurde,
  3. ein Schaden entstanden ist
  4. und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden besteht.

Dabei reicht Fahrlässigkeit aus. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter vorsätzlich gehandelt hat.

Entlastung nur bei nachweisbarer Sorgfalt

Der Vermieter kann sich nur dann entlasten, wenn er nachweisen kann, dass:

  • regelmäßige Kontrollen durchgeführt wurden,
  • bekannte Gefahren beseitigt oder abgesichert waren,
  • beauftragte Dritte sorgfältig ausgewählt und überwacht wurden.