Vermieter-Ratgeber

Verträge, AGB und Storno Monteurzimmer

Geschrieben von Christopher Nitzschke | 27.02.2026 13:21:41

Was du als Vermieter 2026 wissen musst

Welche Verträge brauchst du zur Vermietung an Monteure? Wie verwaltest du dein Monteurzimmer oder deine Ferienwohnung? Bei der Vermietung von Monteurzimmern bzw. möblierten Ferienwohnungen ist es wichtig, über Vertragliches und Verwaltungsthemen genau Bescheid zu wissen.

Die wichtigsten Fragen:

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Verträgen?
  • Wie gehst du mit Buchungsanfragen, Bestätigungen, Rechnungen oder Stornierungen um?
  • Welche Bedingungen müssen die AGB enthalten?
  • Darfst du bei Nichtzahlung den Gast abmahnen und wie?

Wir informieren dich und stellen dir kostenfreie Vorlagen zur Verfügung.

Welcher Vertrag ist der richtige?

Der Mietvertrag

Bei der Vermietung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Verträgen. Ein Mietvertrag wird zwischen einem Mieter und einem Vermieter geschlossen und legt eindeutig fest, welches Mietobjekt zu welchem Preis und über welchen Zeitraum vermietet wird.

Wann brauchst du einen Mietvertrag?

Dieser Vertrag kommt zum Einsatz, wenn es sich um eine private Vermietung handelt. Der Mietvertrag wird nach § 549 (2) BGB behandelt.

Merkmale des Mietvertrags:

  • Wird schriftlich fixiert
  • Muss von beiden Parteien unterschrieben werden
  • Es liegt ein reines Mietverhältnis vor
  • Der Mieter ist Selbstversorger
  • Keine Zusatzleistungen werden angeboten
  • Das Haus- bzw. Wohnrecht wird auf den Mieter übertragen
  • Deine Verfügungsgewalt über die vermieteten Räumlichkeiten ist geringer
  • Der Mietvertrag kann einseitig gekündigt werden

Beendigung des Mietvertrages:

  • Formale Kündigung
  • Aufhebungsvertrag (explizit von beiden Seiten vertraglich vereinbart)
  • Durch Zeitablauf

Der Beherbergungsvertrag

Von einem Beherbergungs- oder auch Gastaufnahmevertrag spricht man, wenn die Vermietung gewerblich erfolgt oder du zusätzliche Leistungen anbietest.

Wann brauchst du einen Beherbergungsvertrag?

Diese Art von Vertrag kommt bereits bei der Buchungsanfrage und -zusage zustande. Die Abfrage bzw. Zusage können telefonisch, per Mail oder auch vor Ort persönlich erfolgen – der Beherbergungsvertrag kann also auch mündlich zustande kommen.

Merkmale des Beherbergungsvertrags:

  • Gewerbliche Vermietung für einen begrenzten Zeitraum
  • Das Hausrecht bleibt bei dir als Vermieter
  • Du darfst entscheiden, ob deine Gäste Besuch empfangen dürfen
  • Das Zimmer/die Wohnung kann von dir z.B. für die Reinigung betreten werden
  • Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich
  • Du bist verpflichtet, die Unterkunft zum gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen
  • Der Monteur/Gast ist verpflichtet, die gebuchten Übernachtungen zu bezahlen, auch wenn er am Ende gar nicht anreist
  • Du kannst deinen Gästen zusätzliche Leistungen anbieten

Direkter Vergleich der Verträge

 

Mietvertrag (Privatvermieter)

Beherbergungsvertrag (Gewerblich)

Rechtliche Grundlage:

  • Vermietung mit Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch
    (gem. § 549 (2) BGB)
  • Sogenannte Bagatellvermietung
  • Wird schriftlich fixiert
  • Gewerbliche Vermietung für einen
    begrenzten Zeitraum
  • Wie Hotel oder Pension
  • Kommt auch mündlich zustande

Prüfkriterien:

  • Kein Angebot von Zusatzleistungen, so dass ein reines Mietverhältnis vorliegt
  • Mieter sind Selbstversorger
  • Meist längere Vermietung
    (mehrere Monate)
  • Angebot von Zusatzleistungen ohne
    separate Abrechnung
  • Kurzfristige Vermietung (Tage bis Wochen)

Typische Zusatzleistungen:

Kein Angebot von Zusatzleistungen
  • Gästebetreuung und/oder Rezeption
  • Halb- oder Vollpension
  • Tägliche Reinigung des Zimmers/der Unterkunft (inkl. Bettenmachen)
  • Beistellbetten für Kinder
  • Wäscheservice
  • Frühstücksservice
  • Optionale Transferleistungen
  • Fahrradverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Warum sind AGB wichtig?

Als Vermieter von Zimmern, Wohnungen oder einem Haus solltest du ein besonderes Augenmerk auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen. Es ist wichtig, für deine zu vermietende Unterkunft eindeutige Regelungen zu treffen und deine Haftungssicherheit zu gewährleisten.

Auch wenn ein Beherbergungsvertrag nach abgeschlossenem Buchungsvorgang automatisch zustande kommt und die gesetzlichen Richtlinien vom Gesetzgeber vorgegeben sind, können mit der Ausgestaltung der AGB vertragliche Regelungen klarer definiert werden. So vermeidest du Missverständnisse bzw. Unklarheiten.

In den AGB kannst du regeln:

  • Haftungsbeschränkungen
  • Entschädigungsleistungen
  • Gewährleistungs- und Kündigungsrechte

AGB rechtssicher gestalten

Wichtig: Weise deine Gäste eindeutig und ausdrücklich auf die AGB hin, bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt.

So vermeidest du:

  • Potenzielle Streitigkeiten
  • Mietbetrüger werden abgeschreckt
  • Weniger Gäste, die trotz Buchungsbestätigung nicht anreisen oder vorzeitig abreisen

Bei Online-Buchungen:

  • AGB können mit einem Häkchen akzeptiert und bestätigt werden
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten jederzeit von deinen Gästen einsehbar sein
  • Im E-Mail-Verkehr als PDF-Dokument
  • Vor Ort als Aushang im Empfangs- bzw. Eingangsbereich

Was gehört in die AGB?

Zentrale Punkte im Überblick:

Haftung und Haftungsbeschränkung

  • Wofür haftest du?
  • Welche Ausnahmen gibt es?

Gewährleistungsrechte

  • Welche Rechte haben deine Gäste bei Mängeln?

Verbotsklauseln

  • Rauchverbot
  • Haustierverbot
  • Weitere Hausregeln

Stornoklauseln

  • Bis wann kann storniert werden?
  • Welche Kosten fallen an?

Empfang von Besuchern

  • Ist Besuch erlaubt?
  • Welche Regelungen gibt es?

An- und Abreisezeiten

  • Check-in-Zeiten
  • Check-out-Zeiten

Kündigungsrecht und -fristen

  • Unter welchen Bedingungen kann gekündigt werden?

Ruhezeiten

  • Nachtruhe
  • Weitere Ruhezeiten

Stornierung und Rücktritt

Die Rechtslage bei Stornierungen

Hast du mit deinem Gast einen Beherbergungsvertrag geschlossen, gilt dieser für beide Seiten. Die Unterkunft steht dem Gast für einen bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Preis zur Verfügung.

Das bedeutet:

  • Der Mieter muss die Unterkunft bezahlen
  • Du musst die Unterkunft bereitstellen

Wenn der Gast storniert

Entscheidet sich der Kunde zur Stornierung seiner Buchung, ist er gesetzlich verpflichtet, die Kosten seines Aufenthaltes zu zahlen.

Deine Rechte:

  • Du kannst den Gästen ein Rücktrittsrecht mit einer entsprechenden Frist einräumen
  • Du bist aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet
  • Beim Rücktritt bzw. Stornierung kannst du einen Betrag für die Aufwendungen verlangen, die bei Anwesenheit des Gastes angefallen wären

Höhere Gewalt

Treten unvorhersehbare Ereignisse „höherer Gewalt" auf, gelten die Pflichten des Vertrages weder auf Mieter- noch auf Vermieterseite.

Beispiele für höhere Gewalt:

  • Naturkatastrophen (Stürme, Erdbeben, Überschwemmungen)
  • Pandemien
  • Kriegsbedingte Reisebeschränkungen

In solchen Fällen kann in der Regel kostenfrei storniert werden.

Deine Pflichten bei Überbuchung

Ist es dir aufgrund einer Überbuchung nicht möglich, die vereinbarte Unterkunft für den gewünschten Zeitraum bereitzustellen, bist du verpflichtet:

  • Für einen Schadenersatz zu sorgen
  • Die Kosten für eine andere, oft teurere Unterkunft zu bezahlen