Neue EU-Verordnung 2024/1028 zur kurzfristigen Vermietung
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Fachlich geprüft von
Dr. Pascal Weimer, Rechtsanwalt für Bau- und ImmobilienrechtDas musst du als Vermieter jetzt wissen
Am 19. Mai 2024 trat die EU-Verordnung (Nr. 2024/1028) über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften in Kraft. Ab dem 20. Mai 2026 wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, verbindlich angewendet und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Vermieter.
Ziel der Verordnung ist es, europaweit mehr Transparenz und Kontrolle im Bereich der kurzfristigen Vermietungen zu schaffen. Hintergrund ist die wachsende Bedeutung von Plattformen wie Airbnb, Booking.com & Co., die den Markt stark verändert haben.
Was genau regelt die EU-Verordnung?
Die Verordnung schafft europaweit einheitliche Regeln für alle, die Unterkünfte für weniger als zwölf Monate vermieten – egal ob an Touristen, Geschäftsreisende oder Studierende.
Wichtig: Diese 12-Monats-Grenze ist keine allgemeine Definition der Kurzzeitvermietung nach deutschem Recht. Sie dient ausschließlich dazu, den Anwendungsbereich der EU-Verordnung festzulegen.
Die zentralen Punkte der Verordnung:
Anwendungsbereich:
Gilt für die kurzfristige Vermietung (weniger als 12 Monate) möblierter Unterkünfte gegen Entgelt – egal ob privat oder gewerblich. Sie beschränkt sich nicht auf touristische Zwecke. Auch geschäftliche Aufenthalte, z. B. Monteure, Geschäftsreisende oder Studenten, fallen darunter.
Jetzt kostenfrei downloaden: Vermieter-Leitfaden zur EU-Verordnung 2024/1028
In diesem kostenlosen Vermieter-Leitfaden haben wir die wichtigsten Punkte der EU-Verordnung 2024/1028 verständlich und übersichtlich für dich zusammengefasst – damit du auf einen Blick weißt, was für dich gilt und worauf du jetzt achten musst.
Zum Herunterladen, Ausdrucken und Abheften.
Fachlich geprüft von Dr. Pascal Weimer, Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht (Kanzlei Weimer & Partner).
Ausnahme:
Vermietungen ab einem Jahr oder länger gelten nicht als kurzfristig und fallen daher nicht unter die Verordnung.
Registrierungspflicht und Registrierungsnummer:
Ob eine Unterkunft registriert werden muss, hängt davon ab, ob eine Stadt oder ein Bundesland ein Registrierungsverfahren für kurzfristige Vermietungen einführt oder eingeführt hat. Besteht für deine Unterkunft eine Registrierungspflicht, muss sie über das behördliche Online-Portal angemeldet werden. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Registrierungsnummer vergeben. Diese Nummer ist auf Plattformen mit Direktbuchungsfunktion (z. B. Airbnb, Booking.com) im Inserat anzugeben.
Die Verordnung (EU) 2024/1028 schafft hierfür einen europaweiten Rahmen, überlässt die konkrete Ausgestaltung jedoch den nationalen und lokalen Behörden.
Das bedeutet: In manchen Städten oder Gemeinden ist eine Registrierung verpflichtend – in anderen nicht.
Wichtig dabei: Die Verordnung verpflichtet Kommunen nicht zur Einführung eines Registrierungsverfahrens.
Entscheidet sich eine Kommune jedoch dagegen, erhält sie keinen Zugang zu den von Online-Plattformen gemeldeten Vermietungsdaten (z. B. Buchungszahlen, Anbieterinformationen). Dadurch entsteht für die Kommunen ein klarer Anreiz, ein Registrierungsverfahren einzuführen, um Vermietungsaktivitäten auf dem eigenen Stadtgebiet überhaupt überwachen zu können.
Diese Registrierungsnummer ist eine eindeutige Kennung der vermieteten Einheit. Sie ermöglicht es, dass von Online-Plattformen mit Direktbuchungsfunktion übermittelte Daten eindeutig dem jeweiligen Gastgeber und der konkreten Unterkunft zugeordnet werden können.
Wichtig
Die Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer in Inseraten betrifft nur Online-Plattformen, die den direkten Abschluss von Buchungen ermöglichen (z. B. Airbnb, Booking.com).
Auf reinen Inseratsportalen ohne direkte Buchungsfunktion (z. B. mein-Monteurzimmer.de) muss die Registrierungsnummer nicht aufgrund dieser EU-Verordnung angegeben werden – lokale Regelungen (z.B. Wohnraumschutznummer in Hamburg oder Registrierungsnummer in Berlin) können jedoch weiterhin gelten.
Datenaustausch:
Online-Plattformen, die den direkten Abschluss von Buchungen ermöglichen (z. B. Airbnb, Booking.com), sind verpflichtet, - sofern für die jeweilige Unterkunft eine Registrierungspflicht besteht -, monatlich standardisierte Daten an die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle in Deutschland zu übermitteln.
Hierzu zählen insbesondere:
Tätigkeitsdaten im Sinne der Verordnung, also
-
die Zahl der Übernachtungen,
-
die Zahl der Gäste pro Nacht sowie
-
das Wohnsitzland der Gäste,
sowie zusätzlich
- die genaue Anschrift der Unterkunft,
- die Registrierungsnummer und
- die URL des Inserats,
um eine eindeutige behördliche Identifizierung und Zuordnung zum jeweiligen Gastgeber zu ermöglichen.
Die Bundesnetzagentur erfasst diese Daten zentral und leitet sie automatisiert an die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie an Statistikstellen weiter.
Sanktionen:
Verstöße gegen Registrierungs- und Mitteilungspflichten können sowohl nach der EU-Verordnung als auch nach lokalem Recht mit Bußgeldern geahndet werden.
Info für dich als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de
In Erwägungsgrund (8) der Verordnung (EU) 2024/1028 wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Verordnung nur für Online-Plattformen gilt, über die Gäste Unterkünfte direkt buchen und damit Fernabsatzverträge abschließen können (z. B. Airbnb, Booking.com).
Da auf mein-Monteurzimmer.de keine direkte Buchung abgeschlossen werden kann, sondern lediglich der Kontakt zwischen Gast und Vermieter hergestellt wird, fällt mein-Monteurzimmer.de nicht in den Anwendungsbereich dieser EU-Verordnung.
Das bedeutet für dich:
- Du musst in deinem Inserat auf mein-Monteurzimmer.de keine Registrierungsnummer aufgrund der EU-Verordnung angeben.
- Es werden keine Vermietungsdaten über mein-Monteurzimmer.de an die Bundesnetzagentur übermittelt — keine Gästezahlen, keine Übernachtungen, keine Adressen.
- Für dich ändert sich durch die EU-Verordnung an deinem Inserat und am Ablauf nichts.
Musst du möglicherweise trotzdem eine Registrierungsnummer angeben?
Ob du eine Registrierungsnummer überhaupt beantragen musst, hängt nicht nur von der EU-Verordnung ab, sondern davon, ob deine Stadt oder Gemeinde ein Registrierungs- oder Meldeverfahren eingeführt hat.
Wenn deine Kommune ein solches Verfahren vorsieht, bist du verpflichtet, deine Unterkunft zu registrieren und eine Registrierungsnummer zu erhalten – auch dann, wenn du sie nicht in deinem Inserat auf mein-Monteurzimmer.de anzeigen musst.
Viele Städte und Gemeinden (z. B. Berlin, Hamburg, München) haben solche Vorschriften (Registrierungs-/Wohnraumschutznummern) bereits im Zuge des Zweckentfremdungsverbots eingeführt. Diese gelten für Vermieter, unabhängig davon, auf welcher Plattform inseriert wird.
Bitte prüfe daher die lokalen Vorschriften deiner Stadt oder Gemeinde, um mögliche Bußgelder oder Vermietungsverbote zu vermeiden.
Wichtig
Informiere dich bei deiner Kommune, ob es bereits ein Registrierungsverfahren im Rahmen der EU-Verordnung 2024/1028 gibt oder ob eines für 2026 geplant ist.
Beachte dabei auch weiterhin die lokalen Regeln deiner Stadt oder Gemeinde – z. B. Zweckentfremdung, Wohnraumschutznummer, die unabhängig der neuen EU-Verordnung auch weiterhin gelten.
Erklärvideo zur EU-Verordnung 2024/1028
FAQ – Häufige Fragen rund ums Thema
Was ist die EU-Verordnung 2024/1028?
Die EU-Verordnung 2024/1028 regelt europaweit die kurzfristige Vermietung möblierter Unterkünfte unter 12 Monaten. Ziel ist ein einheitlicher Rahmen für Registrierung, Datentransparenz und bessere Kontrolle der Vermietungsaktivitäten.
Ab wann gilt die neue EU-Verordnung 2024/1028?
Die Verordnung trat im Mai 2024 in Kraft und wird ab 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland verbindlich angewendet.
Für wen gilt die EU-Verordnung 2024/1028?
Sie gilt für alle, die Unterkünfte kurzfristig (unter 12 Monaten) vermieten – egal ob privat oder gewerblich, egal ob touristisch oder beruflich (z. B. Monteure, Geschäftsreisende, Studierende).
Was genau regelt die EU-Verordnung?
Die EU-Verordnung 2024/1028 regelt, wie kurzfristige Vermietungen (unter 12 Monaten) in der EU erfasst und überwacht werden sollen. Sie legt dafür ein einheitliches System fest, das aus drei Bausteinen besteht:
- Registrierungsverfahren: Wenn eine Stadt oder ein Bundesland ein Registrierungsverfahren einführt, müssen Vermieter ihre Unterkunft über ein behördliches Online-Portal anmelden und bekommen eine Registrierungsnummer. Die Verordnung verpflichtet Städte aber nicht dazu, ein solches Verfahren einzuführen.
- Kennzeichnung auf Plattformen: Nur Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung (z. B. Airbnb, Booking.com) müssen die Registrierungsnummer in den Inseraten anzeigen. Plattformen ohne Buchungsfunktion, wie mein-Monteurzimmer.de, sind nicht betroffen.
- Datenaustausch mit Behörden: Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung müssen monatlich standardisierte Daten an die Bundesnetzagentur übermitteln – z. B. Gästezahl, Aufenthaltsdauer, Adresse der Unterkunft, Registrierungsnummer und URL des Inserats.
Die Verordnung gilt für alle kurzfristigen Vermietungen – privat und gewerblich, touristisch oder beruflich – und betrifft damit auch Monteurzimmer.
Was müssen Vermieter durch die neue EU-Verordnung beachten?
Vermieter, die Unterkünfte kurzfristig (unter 12 Monaten) vermieten, müssen nur dann etwas tun, wenn ihre Stadt ein Registrierungsverfahren im Rahmen der EU-Verordnung eingeführt hat. Die EU-Verordnung verpflichtet Vermieter also nicht automatisch zur Registrierung.
Wenn ein solches Verfahren gilt, müssen Vermieter:
- Ihre Unterkunft online registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer
- Diese Registrierungsnummer müssen sie auf Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung anzeigen (z. B. Airbnb, Booking.com)
- Auf Plattformen ohne Möglichkeit zur Direktbuchung, wie mein-Monteurzimmer.de, muss diese Registrierungsnummer nicht angegeben werden
Alle weiteren Schritte, wie die Datenübermittlung an die Bundesnetzagentur, übernimmt die jeweilige Buchungsplattform automatisch.
Wichtig: Lokale Regeln wie Zweckentfremdung oder Wohnraumschutznummern gelten unabhängig von der EU-Verordnung weiter.
EU-Verordnung 2024/1028 – Was muss ich als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de beachten?
Als Vermieter auf mein-Monteurzimmer.de musst du durch die EU-Verordnung nichts Zusätzliches beachten, weil die Verordnung nur Plattformen mit Möglichkeit zur Direktbuchung betrifft.
mein-Monteurzimmer.de ist ein reines Inseratsportal ohne direkte Buchungsfunktion. Deshalb gilt:
- Du musst keine Registrierungsnummer aufgrund der EU-Verordnung angeben
- Es werden keine Vermietungsdaten an Behörden übermittelt
- Für dich ändert sich durch die EU-Verordnung nichts am Inserat oder Ablauf
Wichtig: Lokale Regeln wie Zweckentfremdung oder Wohnraumschutznummern gelten unabhängig von der EU-Verordnung weiter.