Preisangaben für Monteurzimmer – was Vermieter 2026 beachten müssen
⏲ 5 Min.
Preise in der Werbung richtig ausweisen (PAngV)
Wenn du Monteurzimmer vermietest und dein Angebot in Anzeigen, Online-Portalen oder auf deiner eigenen Website präsentierst, musst du die gesetzlichen Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) einhalten. Diese Regeln gelten für alle Vermieter, egal ob privat oder gewerblich – und unabhängig davon, ob die Unterkunft online gebucht werden kann oder nicht.
Richtig dargestellte Preise schaffen nicht nur Vertrauen, sondern schützen dich auch vor Abmahnungen.
Preisangabenverordnung (PAngV): Das gilt für Monteurzimmer
Die PAngV verfolgt ein einfaches Ziel: Gäste sollen sofort erkennen können, was sie tatsächlich bezahlen müssen.
Für dich als Vermieter bedeutet das:
- Preise müssen vollständig sein
- Pflichtkosten dürfen nicht versteckt werden
- Der Endpreis muss klar und eindeutig erkennbar sein
Endpreis bei Monteurzimmern – was muss enthalten sein?
Der Endpreis ist immer der Betrag, den dein Gast am Ende wirklich zahlt. Welche Bestandteile dazugehören, hängt unter anderem davon ab, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.
Vermieter mit Umsatzsteuerpflicht
Wenn du Umsatzsteuer erhebst, muss diese im angegebenen Preis enthalten sein.
Das bedeutet:
- Du gibst Bruttopreise an
- Der Gast sieht sofort den vollständigen Preis
- Zusätze wie „zzgl. MwSt.“ sind gegenüber Endkunden unzulässig
Häufiger Irrtum: „Meine Gäste sind doch Firmen – da reichen Nettopreise“
Viele Vermieter von Monteurzimmern gehen davon aus, dass sie mit Nettopreisen werben dürfen, weil ihre Zielgruppe Handwerker, Monteure oder Unternehmen sind. Das ist ein Irrtum.
Die PAngV gilt, sobald ein Angebot von Verbrauchern wahrgenommen werden kann – und das lässt sich bei öffentlichen Inseraten, Portalen oder Websites nie ausschließen. Entscheidend ist nicht, wen du als Zielgruppe ansprichst, sondern wer das Angebot sehen und buchen kann.
Ein Beispiel: Ein angestellter Monteur bucht ein Zimmer selbst und rechnet die Übernachtung anschließend mit seinem Arbeitgeber ab. Bei der Buchung handelt er als Privatperson – und ist damit Verbraucher im Sinne der PAngV. Der Arbeitgeber, also das Unternehmen, ist in dem Moment nicht der Buchende.
Merke
Sobald dein Angebot öffentlich sichtbar ist, musst du mit Bruttopreisen (Endpreisen inklusive Umsatzsteuer) werben – unabhängig davon, ob du dich an Geschäftskunden oder Privatpersonen richtest.
Für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Als Kleinunternehmer:
- Erhebst du keine Umsatzsteuer
- Darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen
- Ist dein Preis automatisch der Endpreis
Ein klarer Hinweis ist empfehlenswert, z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Merke
Eine Angabe wie „0 % MwSt.“ ist unzulässig. Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Gut zu wissen:
Ob du als Kleinunternehmer giltst und welche Umsatzgrenzen dabei gelten, erfährst du in unserem Ratgeberartikel „Monteurzimmer & Steuern“.
Welche Kosten gehören zwingend in den Endpreis?
Zum Endpreis zählen alle Kosten, die der Gast zwingend zahlen muss, um dein Monteurzimmer zu nutzen.
Dazu gehören insbesondere:
- Der Übernachtungspreis
- Umsatzsteuer (falls steuerpflichtig)
- Laufende Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Endreinigung, wenn sie verpflichtend ist
- Umgekehrt gilt: Wenn der Gast die Wahl hat, die Endreinigung selbst durchzuführen oder als Leistung hinzuzubuchen, darf sie separat ausgewiesen werden. In diesem Fall muss aber ein ausdrücklicher, deutlicher Hinweis auf die Wahlmöglichkeit erfolgen.
- Pauschale Service- oder Betriebskosten
- Bettensteuer/Tourismusabgabe, wenn du sie an den Gast weitergibst (mehr dazu unten im Abschnitt „Bettensteuer/Tourismusabgabe oder Kurtaxe bei Monteurzimmern“)
Diese Kosten müssen von Anfang an im Preis enthalten sein.
Nicht erlaubt ist es, einen günstigen Preis anzugeben und verpflichtende Zusatzkosten erst später (z. B. im Buchungsprozess oder in der Rechnung) hinzuzufügen.
Ausnahme: Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Wenn du den tatsächlichen Verbrauch von Strom, Wasser, Gas oder Heizung nachweisen kannst (z. B. anhand eines geeichten Zählers), dürfen diese Nebenkosten auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In diesem Fall müssen sie nicht im Endpreis enthalten sein – du musst aber in deiner Preisangabe darauf hinweisen.
Merke
Alles, was der Gast nicht abwählen kann, gehört in den Endpreis.
Optionale Zusatzleistungen bei Monteurzimmern separat ausweisen
Leistungen, die der Gast frei wählen kann, dürfen zusätzlich berechnet werden. Wichtig ist dabei, dass diese Leistungen klar als optional erkennbar sind und nicht automatisch zum Übernachtungspreis hinzugerechnet werden.
Typische optionale Zusatzleistungen sind zum Beispiel:
- Parkplatz
- Nutzung von Waschmaschine oder Trockner
- Zwischenreinigung
- Bettwäsche- oder Handtuchservice
- Zusatzbett
Wichtig für die Preisangabe:
- Zusatzleistungen dürfen nicht automatisch berechnet werden
- Sie müssen klar vom Übernachtungspreis und allen verpflichtenden, nicht abwählbaren Kosten getrennt ausgewiesen sein
Bettensteuer/Tourismusabgabe oder Kurtaxe bei Monteurzimmern – wie angeben?
Ob eine Bettensteuer/Tourismusabgabe oder Kurtaxe im Endpreis enthalten sein muss, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde.
Grundsätzlich gilt:
- Zwingend zu zahlende Abgaben müssen für den Gast klar erkennbar sein.
- Die Kurtaxe wird separat ausgewiesen (der Gast ist Schuldner).
- Die Bettensteuer/Tourismusabgabe muss – wenn du sie an den Gast weitergibst – im Endpreis enthalten sein (du bist als Vermieter nach der jeweiligen kommunalen Satzung selbst der Steuerschuldner).
- Sie dürfen nicht erst später überraschend hinzukommen.
Bei beruflich bedingten Aufenthalten (z. B. Monteure) besteht häufig eine Befreiung von der Bettensteuer/Tourismusabgabe oder Kurtaxe. Diese gilt jedoch nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. entsprechender Nachweis durch den Gast).
Merke
Unklare oder versteckte Angaben zur Bettensteuer/Tourismusabgabe oder Kurtaxe gehören zu den häufigsten Streitpunkten. Informiere dich immer über die lokale Regelung und stelle sicher, dass für den Gast von Anfang an klar ist, ob und in welcher Höhe eine Abgabe anfällt.
Gut zu wissen:
Ausführliche Informationen zu Bettensteuer/Tourismusabgabe und Kurtaxe – etwa zur Befreiung bei beruflichen Aufenthalten und zur korrekten Abrechnung – findest du in unserem Ratgeberartikel „Bettensteuer, Kurtaxe & Tourismusabgabe bei Monteurzimmern“.
„ab-Preise“ und „von-bis-Preise“ bei Monteurzimmern – was ist erlaubt?
Angaben wie:
- „ab 25 € pro Person/Nacht“
- „20-30 € je nach Belegung“
sind grundsätzlich zulässig – wenn klar erkennbar ist, wovon der Preis abhängt.
Erforderlich ist:
- Eine nachvollziehbare Erklärung (z. B. Personenzahl, Aufenthaltsdauer)
- Der niedrigste Preis muss realistisch erreichbar sein: Du darfst keine Lockpreise nutzen, die praktisch nie gelten.
Tipp
Je einfacher deine Preislogik, desto weniger Rückfragen und Missverständnisse entstehen.
Falsche Preisangaben bei Monteurzimmern – welche Folgen drohen?
Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben können als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Ein Verstoß gegen die PAngV kann zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Mögliche Folgen:
- Kostenpflichtige Abmahnungen
- Aufforderungen zur Unterlassung
- Bußgelder (bis zu 25.000 €) durch zuständige Stellen
Merke
Viele Probleme entstehen nicht aus Absicht, sondern durch unklare oder veraltete Preisangaben.
Quellen:
- Preisangabenverordnung (PAngV): https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html
- Deutscher Tourismusverband (DTV): „Preisdarstellung und Werbung für Ferienunterkünfte mit korrekten Preisangaben" – Stand: Juli 2023
FAQ – Häufige Fragen rund ums Thema
Welche Preisangaben gelten für Monteurzimmer nach der Preisangabenverordnung (PAngV)?
Wenn du Monteurzimmer anbietest und Preise bewirbst, musst du die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) einhalten. Ziel der PAngV ist, dass Gäste sofort erkennen können, was sie tatsächlich bezahlen müssen.
Preise müssen vollständig sein, Pflichtkosten dürfen nicht versteckt werden und der Endpreis muss klar erkennbar angegeben werden – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich vermietest.
Was ist der Endpreis bei Monteurzimmern und was muss enthalten sein?
Zum Endpreis gehören alle verpflichtenden Kosten, insbesondere:
- Der Übernachtungspreis
- Umsatzsteuer (falls steuerpflichtig)
- Laufende Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Endreinigung, wenn sie verpflichtend ist
- Umgekehrt gilt: Wenn der Gast die Wahl hat, die Endreinigung selbst durchzuführen oder als Leistung hinzuzubuchen, darf sie separat ausgewiesen werden. In diesem Fall muss aber ein ausdrücklicher, deutlicher Hinweis auf die Wahlmöglichkeit erfolgen.
- Pauschale Service- oder Betriebskosten
- Bettensteuer/Tourismusabgabe, wenn du sie an den Gast weitergibst
Diese Kosten müssen von Anfang an im Preis enthalten sein. Es ist unzulässig, verpflichtende Zusatzkosten erst später hinzuzufügen.
Merke: Alles, was der Gast nicht abwählen kann, gehört in den Endpreis.
Wie müssen Preise bei Monteurzimmern mit oder ohne Umsatzsteuer angegeben werden?
- Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine Preise als Bruttopreise angeben. Zusätze wie „zzgl. MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ sind unzulässig.
- Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhebst du keine Umsatzsteuer und darfst sie auch nicht ausweisen. Dein Preis ist automatisch der Endpreis. Ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ ist empfehlenswert. Angaben wie „0 % MwSt.“ sind unzulässig.
Dürfen Vermieter von Monteurzimmern mit Nettopreisen werben?
Nein. Auch wenn sich dein Angebot vorrangig an Handwerker, Monteure oder Unternehmen richtet, musst du mit Bruttopreisen (Endpreisen inklusive Umsatzsteuer) werben. Die PAngV greift immer dann, wenn ein Angebot von Verbrauchern wahrgenommen werden kann – und bei öffentlich sichtbaren Inseraten oder Websites lässt sich das nie ausschließen. Auch ein Monteur, der ein Zimmer selbst bucht und die Kosten später mit seinem Arbeitgeber abrechnet, handelt bei der Buchung als Verbraucher.
Dürfen optionale Zusatzleistungen bei Monteurzimmern extra berechnet werden?
Ja. Optionale Zusatzleistungen dürfen separat berechnet werden, wenn sie frei wählbar sind und klar als optional gekennzeichnet werden.
Typische Beispiele sind Parkplatz, Waschmaschine oder Trockner, Zwischenreinigung, Bettwäsche- oder Handtuchservice oder ein Zusatzbett.
Wichtig ist:
- Zusatzleistungen dürfen nicht automatisch berechnet werden
- Sie müssen klar vom Übernachtungspreis und allen verpflichtenden, nicht abwählbaren Kosten getrennt ausgewiesen sein
Sind „ab-Preise“ oder „von-bis-Preise“ bei Monteurzimmern erlaubt?
Ja, „ab-Preise“ und „von-bis-Preise“ sind zulässig, wenn klar erkennbar ist, wovon der Preis abhängt, z. B. von Personenzahl oder Aufenthaltsdauer.
Der niedrigste angegebene Preis muss realistisch erreichbar sein. Lockpreise, die praktisch nie gelten, sind unzulässig.
Tipp: Je einfacher und nachvollziehbarer deine Preislogik ist, desto weniger Rückfragen und Missverständnisse entstehen.